Eine Umschreibung in den Masterstudiengang ist seit dem Sommersemester 2020 jederzeit möglich. Diese Regelung gilt auch im Wintersemester 2020/21 für alle Studiengänge.
Die einzige Ausnahme gilt für Lehramtsstudierende, die direkt ins Praxissemester starten wollen: Hier muss die Umschreibung in den Master bis zum 13. November 2020 erfolgen.
Informationen zu den Umschreibefristen im Sommersemester 2021 folgen zu einem späteren Zeitpunkt. (Stand 11/2020).
Bis dahin müssen alle Prüfungsleistungen des Bachelors erbracht, bestanden und im BOSS-System eingetragen sein.
Im Bachelorstudium können noch keine Studien-/Prüfungsleistungen für den Master of Education erbracht werden!
Die Bachelorarbeit kann je nach studierter Schulform entweder in einem/einer der Lernbereiche, Unterrichtsfächer, beruflichen Fachrichtungen, sonderpädagogischen Förderschwerpunkte oder in den Bildungswissenschaften verfasst werden. In der Regel 8 Wochen Bearbeitungszeit. Umfang und Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit sind den Fächerspezifischen Bestimmungen zu entnehmen.
Anmeldung über die zentrale Prüfungsverwaltung (Ausnahmen: Mathematik bzw. Mathematische Grundbildung und Deutsch bzw. Sprachliche Grundbildung) Der ungefähre Anmeldezeitraum ergibt sich aus den Fristvorgaben der Rahmenprüfungsordnung.
Wir empfehlen, dass Sie sich frühzeitig mit den Betreuer/innen Ihrer Bachelorarbeit in Verbindung setzen!
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Ausführliche Informationen zu den Lehrveranstaltungen in den Fächern finden Sie in den Modulbeschreibungen und Studienverlaufsplänen der Fächer. Informationen zum Praxissemester finden Sie auf den Seiten der Theorie-Praxis-Kooperationen.