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Einschreibvoraussetzungen

Für einige Unterrichtsfächer gelten an der TU Dortmund besondere Einschreibvoraussetzungen, die teilweise bereits vor Studienbeginn erfüllt werden müssen.

Bachelor Master    

Für folgende Fächer muss vor Studienbeginn eine Eignungsprüfung erfolgreich abgelegt worden sein:       

Kunst: Nachweis der besonderen Eignung

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Musik: Nachweis der besonderen Eignung

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Sport: Nachweis der besonderen Eignung

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Für folgende Fächer müssen bis zur Anmeldung der Masterarbeit die genannten Sprachkenntnisse nachgewiesen werden:

Evangelische Religionslehre: Graecum und Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums oder Graecum und Hebraicum

Katholische Religionslehre: Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums

Philosophie: Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums oder Graecum

 

Hinweis zu den Eignungsprüfungen

Bewerber*innen, die sich erstmalig für ein Lehramtsstudium an der TU Dortmund einschreiben möchten und sich für dieses bewerben müssen, erhalten nach bestandener Eignungsprüfung an der TU Dortmund oder anerkannter Eignungsprüfung anderer Hochschulen in den Unterrichtsfächern Kunst, Musik oder Sport durch Vorlage des entsprechenden Nachweises bis zum 15.07.* eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, i. d. R. das Abitur.

Die Verbesserung gilt abhängig vom Fach, in dem die Eignungsprüfung erbracht wurde, nicht für alle Schulformen. Informationen zu den geltenden Regelungen finden Sie auf unserer Internetseite „NC-Verfahren im Überblick“ unter dem Reiter „Einungsprüfung in den Fächern Kunst, Musik und Sport“.

Die Bonierung wird nicht für bereits an der TU Dortmund im Lehramt eingeschriebene Studierende gegeben. Auch für ein Zweitstudium können Sie keine Bonierung erhalten.

*Änderungen bleiben vorbehalten