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Kunst, Musik, Sport

Eignungsprüfung

Unabhängig von der Schulform muss vor Beginn des Studiums für folgende Fächer eine Eignungsprüfung abgelegt werden:

Wie wirkt sich die Eignungsprüfung auf die Zulassung aus?
Bewerber*innen, die sich erstmalig für ein Lehramtsstudium an der TU Dortmund einschreiben möchten und sich für dieses bewerben müssen, erhalten nach bestandener Eignungsprüfung an der TU Dortmund oder anerkannter Eignungsprüfung anderer Hochschulen in den Unterrichtsfächern Kunst, Musik oder Sport durch Vorlage des entsprechenden Nachweises bis zum 15.07.* (*Änderungen bleiben vorbehalten) eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, i. d. R. das Abitur. Die Verbesserung gilt abhängig vom Fach, in dem die Eignungsprüfung erbracht wurde, nicht für alle an der TU Dortmund angebotenen Schulformen. Informationen zu den geltenden Regelungen finden Sie auf unserer Internetseite „NC-Verfahren im Überblick“ unter dem Reiter „Einungsprüfung in den Fächern Kunst, Musik und Sport“.

Die Bonierung wird nicht für bereits an der TU Dortmund im Lehramt eingeschriebene Studierende gegeben. Auch für ein Zweitstudium können Sie keine Bonierung erhalten.