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Masterarbeit

Die Masterarbeit bildet den Abschluss des Masterstudiums und soll zeigen, dass Studierende in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine wissenschaftliche bzw. künstlerische Fragestellung zu bearbeiten.

  • Die Masterarbeit kann entweder in einem der Lernbereiche, Unterrichtsfächer, einer der beruflichen Fachrichtungen, sonderpädagogischen Förderschwerpunkten oder in den Bildungswissenschaften verfasst werden.
  • Studierende können ein Thema zur Bearbeitung vorschlagen.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 15 Wochen. Auf Antrag kann die Bearbeitungszeit bei empirischen bzw. künstlerischen Arbeiten um 4 Wochen verlängert werden.
  • Durch die Masterarbeit werden 20 LP erbracht.
Frau sitzt am Schreibtisch mit Laptop © Nekrashevich​/​Pexels

Eidesstattliche Erklärung

Studierende müssen bei der Abgabe der Masterarbeit eine Eidesstattliche Erklärung darüber abgeben, dass die Arbeit oder ein entsprechend gekennzeichneter Abschnitt bei einer Gruppenarbeit selbständig verfasst worden ist und keine anderen Quellen und Hilfsmittel benutzt worden sind, als die, die in der Arbeit angegeben sind. Darüber hinaus muss versichert werden, dass wörtliche und sinngemäße Zitate kenntlich gemacht worden sind. Für diese eidesstattliche Erklärung ist ein einheitlicher Vordruck der Prüfungsverwaltung zu verwenden. Dieser Vordruck ist ohne inhaltliche Änderungen zu verwenden und als fester Bestandteil der Arbeit unterschrieben mit einzubinden (letzte Seite). Den Vordruck finden Sie auf den Seiten der Prüfungsverwaltung.