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Übergang Bachelor Master

Mit dem Bachelor of Arts bzw. Bachelor of Science* haben Sie bereits einen ersten Studienabschluss. Um jedoch für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) zugelassen zu werden und anschließend eine Lehrtätigkeit an der Schule aufzunehmen, muss aufbauend auf dem Bachelorstudium ein zweijähriges Masterstudium absolviert werden. Inhaltlich wird im Master das Studium der Unterrichtsfächer, beruflichen Fachrichtungen und/oder sonderpädagogischen Förderschwerpunkte sowie das Studium der Bildungswissenschaften fortgeführt.
 

Zwei Personen sitzen nebeneinander. Man sieht einen Ausschnitt von Knie bis Brust. Die hintere Person hat einen großen Umschlag mit der Aufschrift „Bachelor-Arbeit“ in der Hand, die vordere Person hat einen kleinen weißen Zettel mit einer Wartenummer, einem Code und dem TU-Logo in der Hand. © Roland Baege​/​TU Dortmund

Darüber hinaus macht das Praxissemester im Umfang von mindestens fünf Monaten einen wesentlichen Bestandteil des Masterstudiums aus. An der TU Dortmund ist der Master of Education derzeit zulassungsfrei. Es ist also kein Orts-NCs festgelegt. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über relevante Fristen für die Anmeldung zu Lehrveranstaltung, Bewerbung für das Praxissemester etc.

Bitte beachten Sie, dass im Bachelorstudium noch keine Studien-/Prüfungsleistungen für den Master of Education erbracht werden können!

 *der Bachelor of Science wird im Lehramt für Gymnasium und Gesamtschulen bei einem Studium zweier naturwissenschaftlicher Fächer und im Lehramt an Berufskollegs bei einem Studium zweier natur- oder ingenieurswissenschaftlicher Fächer vergeben.

Fristen

Im Sommersemester 2024 ist die Umschreibung in den Masterstudiengang bis zum 15. Mai möglich.

Vorgehensweise bei der Umschreibung

Studierende der TU Dortmund

Lehramtsstudierende der TU Dortmund können sich nach Abschluss aller Studien- und Prüfungsleistungen in den Master of Education umschreiben. Bitte beachten Sie, dass hierfür alle Leistungen im BOSS-System eingetragen sein müssen.

  1. Rückmeldung: Sie melden sich für Ihr kommendes Hochschulsemester zurück, indem Sie den Semesterbeitrag fristgerecht während des Rückmeldezeitraums überweisen. Eine Terminübersicht finden Sie unter Termine und Fristen.
  2. Antrag auf Änderung des Studiums: Sie laden sich den Antrag auf den Seiten der TU Dortmund herunter und füllen ihn aus. Sie finden den Antrag unter "Anträge und Formulare" auf den Seiten des Studierendensekretariats.
  3. Umschreibung: Nach Feststellung des Bachelorabschlusses (BOSS unter 9940) lassen Sie sich mit dem ausgefüllten Antrag im Studierendensekretariat in den Master umschreiben.

Informationen für Hochschulwechsler*innen und Quereinsteiger*innen

Haben Sie Ihren Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule absolviert und möchten nun in einen Master of Education für ein Lehramt an die TU Dortmund wechseln, dann müssen die Voraussetzungen zunächst im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung geklärt werden. Im Zuge der Onlinebewerbung über das Campusportal der TU Dortmund prüfen die Fakultäten die Äquivalenz des Abschlusses (Äquivalenzprüfung). Alle dafür notwendigen Dokumente werden im Rahmen der Onlinebewerbung aufgeführt. Unter Umständen werden Sie mit Auflagen zugelassen und müssen fehlende Leistungspunkte aus dem Bachelorstudium nachholen. Bei mehr als 30 fehlenden Leistungspunkten ist eine Einschreibung in den Master of Education nicht möglich. 


Die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen für Quereinsteiger*innen erfolgt über das Studierendensekretariat.

Einschreibvoraussetzungen für einen Master im Lehramt nach LABG

Für alle Lehramtsstudiengänge werden Kenntnisse in zwei Fremdsprachen vorausgesetzt, die in der Regel durch den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) nachgewiesen werden. Die „besonderen Einschreibvoraussetzungen“ für das Master-Studium gelten für alle (Absolventen der TU Dortmund und Quereinsteiger), die sich in den Master of Education für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen einschreiben möchten. Für folgende Fächer müssen bis zur Anmeldung der Masterarbeit die genannten Sprachkenntnisse nachgewiesen werden:

  • Evangelische Religionslehre: Graecum und Kennt­nisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums  oder Graecum und Hebraicum
  • Katholische Religionslehre: Kennt­nisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums
  • Philosophie: Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums oder Graecum