Aktuelles zum Praxissemester (PS)
Schulplatzbewerbung um einen Praktikumsplatz für die Praxisphase des PS ab Februar 2027 (Stand 07.10.2026)
Die Bewerbungsfrist für die Bewerbung um einen Schulplatz für das Praxissemester ab Februar 2027 über die landesweite Online-Plattform PVP läuft vom 26.10. - 07.11.2026. Ab dem 26. Oktober haben Studierende, die alle nötigen Voraussetzungen erfüllen, Zugang zu der Plattform unter https://www.pvp-nrw.de/anmelden/.
Um am Zuweisungsverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie bis einschließlich Samstag, den 07.11.2026 in den Master of Education umgeschrieben sein, sowie im WiSe 2026/27 (oder ggf. früher) an allen nötigen Vorbereitungsseminaren in Ihren Fächern/Lernbereichen/Ihrem Förderschwerpunkt und in den Bildungswissenschaften teilnehmen.
Sie finden untenstehend eine Info-Präsentation zum Bewerbungsverfahren für einen Schulplatz, einmal mit Audiokommentar, einmal nur als PPT. Diese empfehlen wir genau anzuhören, damit Sie über alle nötigen Informationen zur Schulplatzbewerbung verfügen. In dem Tutorial werden alle wichtigen Informationen für den Bewerbungsprozess und zum Zuweisungsverfahren über das landesweite Online-Portal zur Vergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester (PVP) bekannt gegeben.
Nachfolgend der Link zur Video-Audio-Präsentation (YouTube-Kanal):
- Sowie der Link zur Präsentation ohne Audiokommentar:
Link zur Präsentation ohne Audiokommentar
Härtefallantrag
Wenn Sie einen Härtefallantrag für die Zuweisung an eine Praktikumsschule stellen möchten, beachten Sie bitte die Frist zur Einreichung der entsprechenden Unterlagen, die bereits am 30.10.2026 endet.
Nachfolgend finden Sie den Härtefallantrag und das zugehörige Merkblatt:
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die E-Mailadresse: praxissemester.dokoll@tu-dortmund.de
Schulpraktischer Teil des PS ab Februar 2027: Weitere Termine (Stand 10.08.2026)
Der schulpraktische Teil des Praxissemesters ab 02.2027 startet mit den ersten Einführungsveranstaltungen an den jeweiligen ZfsL-Standorten. Diese werden ab Montag, den 08.02.2027 stattfinden. Die genauen Termine des Ihnen dann zugewiesenen ZfsL-Standortes erfahren Sie frühzeitig.
Der erste Schultag an den Praktikumsschulen wird Montag, der 15.02.2027 sein.
Der letzte Schultag ist Freitag, der 16.07.2027.
Bitte halten Sie sich die Zeit ab dem 08.02.2027 für die schulische Praxisphase frei, sofern Sie eine Teilnahme am Praxissemester ab Februar 2027 planen.
Abgabe TP-Berichte für Praxissemester ab Februar 2026 (Stand 27.07.2026)
Für die Abgabe der Theorie-Praxis-Berichte zum Praxissemester für den Durchgang mit schulpraktischem Teil ab 02.2026 gilt, dass die TP-Berichtsteile, die in BOSS zur Prüfungsabnahme angemeldet wurden, bis Ende September 2026 eingereicht werden müssen: Die Abgabe muss bis Mittwoch, den 30.09.2026 erfolgen.
Schulpraktischer Teil des PS ab Februar 2027: Erste Termine (Stand: 24.07.2026)
Diejenigen Studierenden, die planen, die schulische Praxisphase des Praxissemesters ab 02.2027 zu absolvieren, müssen sich vom 26.10.-07.11.2026 (Bewerbungszeitraum) im Schulplatzvergabesystem PVP um einen Platz an einer Schule bewerben. Bitte beachten Sie, dass im Wintersemester der 07.11. der letzte Tag für die Umschreibung in den Master of Education ist. Nur, wenn Sie bis zu diesem Termin umgeschrieben sind, können Sie am Praxissemester ab Februar 2027 teilnehmen.
Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Praxissemester ist, dass Sie im WiSe 2026/27 alle nötigen 3-4 Vorbereitungsseminare absolvieren (Fach 1, Fach 2, ggf. Fach 3 im Lehramt G sowie BiWi) – bzw. diese bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgreich absolviert haben.
Sie werden im Oktober 2026 detaillierte Infos zu dem Bewerbungsverfahren über PVP an dieser Stelle unserer Homepage erhalten.
Schulpraktischer Teil des PS ab September 2026: Informationen zur schulischen Praxisphase (Stand 19.06.2026)
Hier können Sie die Präsentation mit Informationen zur schulischen Praxisphase des Praxissemesters ab September 2026 abrufen:
Los geht's - Praxissemester 09.2026
In der Präsentation finden Sie viele für den schulpraktischen Teil des Praxissemesters relevante und wichtige Informationen. Bitte nehmen Sie diese zur Kenntnis.
Am Donnerstag, den 25.06.2026 findet dazu um 14 Uhr s.t. eine digitale Fragestunde über Zoom statt, den Link dazu erhalten Sie über PVP.
Wenn sich zusätzlich dazu Fragen bei Ihnen ergeben sollten, nehmen Sie gerne Kontakt unter folgender E-Mailadresse zu uns auf:
Kontakt: praxissemester.dokoll@tu-dortmund.de
Neue Regularien zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis (Stand 18.08.2025)
Im Juli 2025 hat das Bundesamt für Justiz das Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis angepasst. Weiterführende Informationen finden Sie dazu auf unserer FAQ-Liste zum Praxissemester im Bereich „Erweitertes / Europäisches Führungszeugnis“.
Das neue Merkblatt ist hier abrufbar.
Infektionsschutzgesetz und Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Schulen (Stand 02.2020)
Am 01.03.2020 trat das Masernschutzgesetz des Bundes vom 10.02.2020 in Kraft.
Studierende, die den schulpraktischen Teil des Praxissemesters ab September 2020 absolvieren werden, müssen spätestens bei Antritt der Praxisphase den verpflichtenden Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern oder einer Immunität gegen Masern bei der Schulleitung der Praktikumsschule erbringen. Das Praktikumsbüro empfiehlt den Praxissemesterstudierenden die Verwendung einer Nachweis-Bescheinigung, mit der Sie sich einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern bzw. eine Immunität gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ärztlich bestätigen lassen können.
Neben der Verschwiegenheitserklärung und der Erklärung zum Infektionsschutz müssen Sie demnach vor Beginn der Praxisphase einen aktuellen Nachweis zu Ihrem Masern-Impfstatus in der Praktikumsschule vorlegen. Das neue Formular ist hier abrufbar.






