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Anerkennungen für das EOP

Tätigkeiten als Vertretungslehrkräfte an Schulen können nicht für die Praxisphase des Eignungs- und Orientierungspraktikums (EOP) anerkannt werden.

Der Fokus des Moduls zum EOP liegt auf dem Forschenden Lernen. In der zugehörigen schulischen Praxisphase erkunden Sie das Praxisfeld Schule theoriegeleitet: Sie erhalten vertiefende Einblicke in die Aufgaben und Berufsanforderungen von Lehrpersonen, indem Sie im Unterricht hospitieren und Ihre Beobachtungen mit Hilfe von Theorien reflektieren, die Sie im Vorbereitungsseminar zum EOP kennengelernt haben. Das eigene Unterrichten ist in dieser Praxisphase zweitrangig.

Tätigkeiten als Vertretungslehrkräfte beinhalten häufig keine weitere Begleitung und es sind nur selten Hospitationen möglich. Deswegen kann eine solche Nebentätigkeit ein EOP im eigentlichen Sinne nicht ersetzen. Dies macht eine Teilanerkennung nicht möglich.

Eine vollständige Anerkennung des Theorie-Praxis-Moduls zum EOP ist möglich, sofern Sie ein EOP oder eine inhaltlich vergleichbare Praxisphase inkl. zugehörigen Seminarveranstaltungen und Prüfungsleistung an einem anderen Studienort oder für ein anderes Lehramt vollständig absolviert und bestanden haben.

Anfragen zu einer Anerkennung von Leistungen für das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) in den Lehrämtern G, HRSGe, GyGe und BK richten Sie bitte an Frau Große Starmann.

Für die Beantragung einer Anerkennung sind folgende Formulare per Mail einzureichen:

Generell gilt: Bitte beachten Sie bei Ihrer zeitlichen Planung, dass die Anerkennung nicht zwingend während der Sprechstunden vorgenommen werden kann, sondern u.U. 1-2 Wochen Bearbeitungszeit einkalkuliert werden müssen.

Anerkennungsverfahren sind stets Einzelfallprüfungen.

Wenn Sie das Lehramt für sonderpädagogische Förderung studieren, wenden Sie sich in Bezug auf Anerkennungsanfragen bitte direkt an die Fakultät 13 Rehabilitationswissenschaften.