Durchführung
Während des schulpraktischen Teils des Praxissemesters sind die Studierenden am Lernort Schule, am Lernort ZfsL und auch am Lernort Universität tätig.
Am Lernort Schule sind die Studierenden insgesamt in der Regel 250 Zeitstunden anwesend. Davon sind mindestens 50 bis maximal 70 Unterrichtsstunden in ihren Fächern/Lernbereichen als „Unterricht unter Anleitung“ vorzusehen. Hier führen sie ihre Studienprojekte durch und reflektieren die ersten Unterrichtserfahrungen mit ihren Ansprechpersonen in der Schule und im Rahmen von Unterrichtsmitschauen unter Begleitung durch Seminarausbilder*innen der ZfsL.
Zum Lernort ZfsL gehört die Begleitung durch Seminarausbilder*innen. Die Studierenden besuchen obligatorische Einführungsveranstaltungen zum schulpraktischen Teil, die die ZfsL durchführen. Weiterhin besuchen Seminarausbilder*innen sie in ihrem Unterricht und führen Beratungen und Reflexionen zu den gezeigten Unterrichtssequenzen durch. Eine Seminarausbilderin bzw. ein Seminarausbilder nimmt neben einer Lehrperson der Praktikumsschule am Bilanz- und Perspektivgespräch zum Ende des schulpraktischen Teils des Praxissemesters teil.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle ZfsL-Standorte in NRW. Zur Ausbildungsregion der TU Dortmund gehören die Standorte Dortmund, Hamm, Arnsberg, Duisburg (nur Lehramt SF), Gelsenkirchen (nur Lehramt SF) und Hamm (Lehrämter G und BK).
Am Lernort Universität werden die Studierenden durch Vorbereitungs- und Begleitseminare der Fächer und der Bildungswissenschaften bei der Planung, Durchführung und Reflexion ihrer Unterrichtsvorhaben und Studienprojekte sowie bei der Diagnose, Förderung und Beurteilung von Leistungen unterstützt. Die Vorbereitungsseminare finden in dem Semester vor dem schulpraktischen Teil statt.
Parallel zum schulpraktischen Teil finden Begleitseminare an der Universität statt, die die theoretischen Inhalte der Leitthemen, die sie im Vorfeld erarbeitet haben, aufgreifen und mit ihren Praxiserfahrungen verknüpfen. (Rahmenkonzept zum Praxissemester).
Abschluss
Um das Praxissemester erfolgreich abzuschließen, müssen die Studierenden folgende Nachweise erbringen:
- die Teilnahme an den durch die Universität geleisteten Vorbereitungs- und Begleitseminaren,
- den am Lernort Schule und ZfsL zu leistenden Workload,
- die Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs (BPG) und
- die erfolgreich abgeschlossenen Prüfungsleistungen der Theorie-Praxis-(TP-)Module an der Universität.
Kann einer dieser Nachweise nicht erbracht werden, gilt das Praxissemester als nicht erfolgreich abgeschlossen.
Die schulische Praxisphase kann einmal wiederholt werden. Die Prüfungsleistungen der TP-Module können jeweils zweimal wiederholt werden. Gegenstand der universitären Prüfung sind die Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben. Bewertet wird die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit schulischen Fragestellungen des Lehrens und Lernens im Kontext der durchgeführten Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben. Die fachspezifischen Anforderungen und Bewertungskriterien für die Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Fächern geregelt.
Nachweis des Workloads an den Lernorten Schule und ZfsL sowie der Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs (BPG)
Nach erfolgreichem Abschluss der schulischen Praxisphase erhalten die Studierenden eine von ihrer Praktikumsschule ausgestellte Teilnahmebescheinigung zum Praxissemester.
Mit dieser Teilnahmebescheinigung wird der schulpraktische Teil des Praxissemesters im Umfang von 13 Leistungspunkten nachgewiesen. Das von der Praktikumsschule unterschriebene und gestempelte Dokument ist unmittelbar nach Beendigung der schulischen Praxisphase als Scan per E-Mail an die Abteilung Theorie-Praxis-Kooperationen im DoKoLL zu senden. Dabei sind die vom DoKoLL bekannt gegebenen Einreichungsfristen einzuhalten.
Das Original der Teilnahmebescheinigung verbleibt bei den Studierenden und wird im Portfolio Praxiselemente abgeheftet.
Auch die Bescheinigung über das Bilanz- und Perspektivgespräch (BPG) verbleibt im Portfolio der Studierenden. Das zuständige ZfsL dokumentiert die Durchführung des BPG durch die Eintragung des Gesprächsdatums auf der Plattform PVP. Diese Eintragung dient als Nachweis der Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs.






