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Die Ständige Kommission

Die Ständige Kommission berät den Beschließenden Ausschuss bei seinen Entscheidungen. Sie dient der Kommunikation und dem regelmäßigen Austausch zwischen dem Beschließenden Ausschuss und den Fakultäten bzw. Fächern. Die Vertreter*innen der Fächer sind mitverantwortlich für die Kommunikation der Diskussionen und Beschlüsse in ihren jeweiligen Fächern.

Die Direktorin oder der Direktor des DoKoLL ist Vorsitzende oder Vorsitzender der Ständigen Kommission. Sie oder er hat kein Stimmrecht in der Kommission.

Studierende und Dozierende sitzen gemeinsam an einem Tisch und arbeiten. © Jürgen Huhn​/​TU Dortmund

Die Ständige Kommission besteht aus 30 stimmberechtigten Mitgliedern.

Davon gehören:

  • mindestens 16 Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer*innen
  • mindestens 4 Mitglieder der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen und
  • mindestens 4 Mitglieder der Gruppe der Studierenden

an.

Die lehrerbildenden Fakultäten wählen 26 Vertreter*innen aus der Mitte der jeweiligen Fakultät als stimmberechtigte Mitglieder in die Ständige Kommission. Vier der studentischen Mitglieder werden von den stimmberechtigten Mitgliedern der Gruppe der Studierenden im Senat gewählt.

Die Amtszeit der Vertreter*innen der Gruppen der Studierenden beträgt ein Jahr, die Amtszeit der Vertreter*innen der weiteren Gruppen zwei Jahre.

Beratend gehören der Ständigen Kommission an:

  • der*die Vizedirektor*in und die Geschäftsführung des DoKoLL,
  • der*die Direktor*in des Instituts für Schulentwicklungsforschung (IFS),
  • der*die Direktor*in des Zentrums für HochschulBildung,
  • jeweils ein*e Vertreter*in aus den an der Lehrkräftebildung beteiligten Dezernaten 2 und 4 der Hochschulverwaltung sowie dem IT und Medien Centrum der TU Dortmund,
  • jeweils ein*e Vertreter*in aus den der TU Dortmund zugeordneten Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und
  • der*die Leiter*in des Landesprüfungsamtes.

Die Ständige Kommission kann zu ihrer Unterstützung Arbeitsgruppen bilden. Sofern Arbeitsgruppen gebildet werden, nehmen die Sprecher*innen  der einzelnen Gruppen als Gäste an den Sitzungen der Ständigen Kommission teil.