Erklärung zur Barrierefreiheit
Die TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.dokoll.tu-dortmund.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen: Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung mithilfe des WAVE Web Accessibility Evaluation Tool
Erstellt am: 20.03.2023
Zuletzt geprüft am: 20.03.2023
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
- In den Webauftritt eingebundene Videos
- Die aktuell verwendeten Farbtöne erreichen bei einem Browser-Zoomfaktor von 100 Prozent nicht alle den erforderlichen Kontrast.
Gründe:
- Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
- Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht vollständig realisiert werden.
Barrierefreie Alternativen:
- Bei einigen eingebundenen Videso handelt es sich um Youtube-Videos, bei deinen die Möglichkeit besteht automatische Untertitel einzublenden.
- Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Prüfungsverwaltung. Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte das unten angegebene Feedback-Formular.
- Mit dem Kontrastschalter können unzureichende Kontraste bei Überschriften und in der Navigationsleiste ausgeglichen werden.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Kontakt:
Prof. Dr. Stephan Hußmann
Technische Universität Dortmund
DoKoLL - Dortmunder Kompetenzzentrum für Lehrkräftebildung und Lehr-/Lernforschung
Emil-Figge-Straße 50
44227 Dortmund
Feedback
Wenn Sie Kontakt zum DoKoLL aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte die angegebene Kontaktmöglichkeit, z.b. Anmerkungen per Mail (siehe unten), E-mailadresse, Feedback-Formular oder per Telefon.
Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
des Landes Nordrhein-Westfalen bei
der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der TU Dortmund
Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen der TU Dortmund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu Angeboten und Ansprechpersonen: TU Dortmund inklusiv
DoBuS – der Bereich Behinderung und Studium der TU Dortmund – bietet Beratung und Dienstleistungen für Studierende und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen. Zu DoBuS.