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Lehramt an Berufskollegs

Im Lehramt an Berufskollegs ist das Studium zweier Fächer und der Bildungswissenschaften verpflichtend, wobei anstatt eines Faches auch eine berufliche Fachrichtung oder ein Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt gewählt werden kann.

Für das Lehramt an Berufskollegs ist eine fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 52 Wochen zu erbringen, insbesondere wenn keine der Fachrichtung oder Fächerkombination entsprechend einschlägige Berufsausbildung vorliegt. Hiervon sind 26 Wochen bis zur Anmeldung der Masterarbeit vorzuweisen. Die gesamten 52 Wochen müssen bis zum Antritt des Vorbereitungsdiensts vorliegen. Weitere Informationen

Folgende Fächer können gewählt werden, wobei ein Fach aus der Fächergruppe 1 gewählt werden muss und dieses entweder mit einem weiteren Fach aus der Fächergruppe 1 oder mit einem Fach aus der Fächergruppe 2 kombiniert werden kann.

Das Fach Bildungswissenschaften ist für alle Studierenden ein verpflichtender Studienbereich.

*Eignungsprüfung erforderlich
** Das Studium eines Sonderpädagogischen Förderschwerpunktes ist nur nach jährlicher Ausnahmegenehmigung des Ministeriums möglich. Interessierten empfehlen wir aufgrund der eingeschränkten Beschäftigungsoptionen mit Nachdruck ein Beratungsgespräch im DoKoLL.

Zulassungsbeschränkung (NC)
Im Lehramt an Berufskollegs sind das Fach Psychologie und die beruflichen Fachrichtungen Sozialpädagogik und Wirtschaftswissenschaften zulassungsbeschränkt. Bewerbungsfrist: 15.07.* . Die Bewerbung erfolgt über das Campusportal der TU Dortmund.

*Änderungen bleiben vorbehalten

Eignungsprüfungen

Für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist das Bestehen einer Eignungsprüfung für die Einschreibung obligatorisch.