Zum Inhalt
Erweiterungsfach

Studium eines Erweiterungsfaches nach dem LABG

Seit dem Wintersemester 2015/2016 ist an der TU Dortmund das Studium eines Erweiterungsfaches möglich. Dieses Angebot richtet sich an Masterstudierende der TU Dortmund, an Absolvent*innen eines Lehramtsstudiengangs sowie an Masterstudierende der Universitäten Duisburg- Essen und der Ruhr-Universität Bochum.

Fünf Studierende sitzen in einem Seminarraum an Tischen. Eine Studentin hebt ihre Hand. © Aliona Kardash​/​TU Dortmund

Fächerangebot an der TU Dortmund

Das Angebot kann, je nach studierter Schulform, ein weiteres Unterrichtsfach, eine weitere berufliche Fachrichtung, einen weiteren Lernbereich oder einen weiteren sonderpädagogischen Förderschwerpunkt umfassen.

Fächerangebot im Lehramt

Der Umfang entspricht der Leistungspunktezahl eines Vollstudiums. Ein zusätzliches Praxissemester ist im Rahmen des Studiums eines Erweiterungsfaches nicht erforderlich. Eine Masterarbeit kann im Erweiterungsfach nicht angefertigt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums des Erweiterungsfaches wird ein Zeugnis darüber ausgestellt. Dieses hat nur Gültigkeit in Kombination mit dem Zeugnis über einen bestandenen Lehramtsmasterstudiengang.

1. für Studierende der TU Dortmund

Voraussetzung für die Studienaufnahme ist die Einschreibung in den Masterstudiengang nach LABG. Zusätzlich sollen mindestens 30 Leistungspunkte im Master erbracht worden sein.

2. für Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiengangs in Nordrhein-Westfalen

Interessierte, die bereits ein Studium an einer Hochschule nach § 10 (2) LABG in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen haben, können sich ebenfalls für ein Erweiterungsfach bewerben beziehungsweise einschreiben. Hierzu zählen Absolventinnen und Absolventen mit Studienabschlüsse nach den Prüfungsordnungen LPO 1994, LPO 2003 sowie Studienabschlüsse nach dem Modellversuch.

3. Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiengangs anderer Bundesländer

Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen anderer Bundesländer benötigen darüber hinaus die Anerkennung ihres Abschlusses für den Zugang zum Vorbereitungsdienst oder den Schuldienst in Nordrhein-Westfalen.

Die Aufnahme des Studiums eines Erweiterungsfaches ist nur zum Wintersemester im Rahmen eines Zweitstudiums möglich. Es gelten die Einschreibefristen und örtlichen Zulassungsbeschränkungen der TU Dortmund. Weitere Informationen zu den Zulassungsbeschränkungen finden Sie hier. Für zulassungsfreie Fächer können sich Studierende der TU Dortmund mit einem Antrag auf Änderung des Studiums beim Studierendensekretariat umschreiben. Externe Studierende nutzen hierfür bitte das Campusportal. Die Bewerbung für zulassungsbeschränkte Fächer erfolgt für alle Studierenden (intern oder extern) über das Campusportal der TU Dortmund. 

Vor der Einschreibung ist ein obligatorisches Beratungsgespräch im Dortmunder Kompetenzzentrum für Lehrerbildung und Lehr-/Lernforschung (DoKoLL) zu führen. Dieses kann im Rahmen der offenen Sprechstunde oder telefonisch durchgeführt werden. Danach erhalten Sie einen Nachweis über das geführte Gespräch. Dieser ist Teil Ihrer Unterlagen für die Einschreibung im Studierendensekretariat.

Ordnung für das Studium eines Erweiterungsfaches an der TU Dortmund vom 16. April 2019