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Prüfungsangelegenheiten

Vor allem gegen Ende jedes Semesters werden unterschiedliche Prüfungsleistungen abgelegt (z.B. Klausuren, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten). Für die Lehramtsausbildung gibt es an der TU Dortmund eine Bachelor-, bzw. Masterprüfungsordnung, die für alle Fakultäten, die an der Lehramtsausbildung beteiligt sind, gilt und die grundsätzliche Regelungen enthält. Zusätzlich hat jedes Fach Fächerspezifische Bestimmung (FSB) erlassen, die die genauen Inhalte und die zu erbringenden Leistungen des Studiums in diesem Fach erläutert.

Mehrere Studierende sitzen im Hörsaal. © Felix Schmale​/​TU Dortmund

Überschneidungsfreiheit

Um die Studierbarkeit des Lehramtsstudiums in der vorgesehenen Regelstudienzeit zu ermöglichen, prüft das DoKoLL in enger Absprache mit den Fächern das Lehrangebot auf mögliche Überschneidungen zwischen nur jährlich stattfindenden verpflichtenden Lehrveranstaltungen. Sollten Sie dennoch von einer Überschneidung in Ihrem Studium betroffen sein, nutzen Sie bitte dieses Formular und schicken es uns ausgefüllt zurück. Wir prüfen Ihren Fall und nehmen gegebenenfalls Kontakt mit den zuständigen Fachvertreter*innen auf.

Das Team 5 der Prüfungsverwaltung ist zuständig für alle Prüfungsangelegenheiten, die Ihr Lehramtsstudium betreffen, wie zum Beispiel die Eintragung von Studienleistungen im BOSS, Anmeldungen zu Prüfungen oder Bachelor- und Masterarbeiten sowie die Erstellung der entsprechenden Zeugnisse.

Prüfungsverwaltung der TU Dortmund (Team 5) 

Wenn Sie Studienleistungen in einem vorherigen Studium beziehungsweise an einer anderen Hochschule erbracht haben und sich diese für Ihr jetziges Lehramtsstudium anerkennen lassen möchten, können Sie sich die jeweiligen Ansprechpersonen in den Fakultäten oder Instituten wenden.

Kontakt: Prüfungsausschüsse