Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit stellt einen zentralen Bestandteil des Abschlusses des Bachelorstudiums dar. Hier sollen Studierende zeigen, dass Sie in der Lage sind innerhalb einer vorgegebenen Frist eine wissenschaftliche bzw. künstlerische Fragestellung zu bearbeiten. Die Bachelorarbeit kann je nach studierter Schulform entweder in einem/einer der Lernbereiche, Unterrichtsfächer, beruflichen Fachrichtungen, sonderpädagogischen Förderschwerpunkte oder in den Bildungswissenschaften verfasst werden. Durch die Bachelorarbeit werden 8 Leistungspunkte erbracht.
Alles Wichtige zur Bachelorarbeit auf einen Blick
Um die Bachelorarbeit anmelden zu können, müssen bestimmte Leistungspunkte im gewünschten Fach nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit sind den Fächerspezifischen Bestimmungen zu entnehmen.
Studierende können ein Thema zur Bearbeitung vorschlagen. Der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses der zuständigen Fakultät geben das Thema aus. Wir empfehlen, dass Sie sich frühzeitig mit den Betreuer*innen Ihrer Bachelorarbeit in Verbindung setzen.
Für die Anmeldung von Bachelor- bzw. Masterarbeiten gilt folgendes:
Den Laufzettel zur Anmeldung der Abschlussarbeit bekommen Sie vom Team V per E-Mail, soweit die Voraussetzungen zum Beginn der Abschlussarbeit gemäß der fächerspezifischen Bestimmungen (FSBs) erfüllen. Die FSB finden Sie unter:
Um die Voraussetzungen zu prüfen und den Laufzettel zu erstellen, benötigt das Team V folgende Angaben:
- Matrikelnummer,
- das genaue Lehramtsfach, in dem die Abschlussarbeit verfassen möchte
- und die vollständigen Namen der Lehrpersonen, die das Erstgutachten und, wenn bereits bekannt, Zweitgutachten anfertigen werden.
Ausnahmen: Lernbereich Mathematische Grundbildung und Mathematik
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel acht Wochen. Bei einer empirischen oder künstlerischen Bachelorarbeit kann auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen verlängert werden. Der Umfang und die erforderlichen Leistungspunkte sind den Fächerspezifischen Bestimmungen zu entnehmen.
Studierende müssen bei der Abgabe der Bachelorarbeit eine Eidesstattliche Erklärung darüber abgeben, dass die Arbeit oder ein entsprechend gekennzeichneter Abschnitt bei einer Gruppenarbeit selbständig verfasst worden ist und keine anderen Quellen und Hilfsmittel benutzt worden sind als die, die in der Arbeit angegebenen sind. Darüber hinaus muss versichert werden, dass wörtliche und sinngemäße Zitate kenntlich gemacht worden sind. Für diese eidesstattliche Erklärung ist ein einheitlicher Vordruck der Prüfungsverwaltung zu verwenden. Dieser Vordruck ist ohne inhaltliche Änderungen zu verwenden und als fester Bestandteil der Arbeit unterschrieben mit einzubinden (letzte Seite).