Zum Inhalt

Aktuelles zum Praxissemester (PS)

Schulplatzbewerbung um einen Praktikumsplatz für die Praxisphase des PS ab Februar 2025 (Stand: 09.10.2024)

Die Bewerbungsfrist für die Bewerbung um einen Schulplatz für das Praxissemester ab Februar 2025 über die landesweite Online-Plattform PVP läuft vom 21.10. - 07.11.2024. Ab dem 21. Oktober haben Studierende, die alle nötigen Voraussetzungen erfüllen, Zugang zu der Plattform unter https://www.pvp-nrw.de/anmelden/.

Um am Zuweisungsverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie bis einschließlich Donnerstag, den 07.11.2024 in den Master of Education umgeschrieben sein, sowie im WiSe 2024/25 (oder ggf. früher) an allen nötigen Vorbereitungsseminaren in Ihren Fächern/Lernbereichen/Ihrem Förderschwerpunkt und in den Bildungswissenschaften teilnehmen.

Sie finden untenstehend eine Info-Präsentation zum Bewerbungsverfahren für einen Schulplatz, einmal mit Audiokommentar, einmal nur als PPT. Diese empfehlen wir dringend genau anzuhören, damit Sie über alle nötigen Informationen zur Schulplatzbewerbung verfügen. In dem Tutorial werden alle wichtigen Informationen für den Bewerbungsprozess und zum Zuweisungsverfahren über das landesweite Online-Portal zur Vergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester (PVP) bekannt gegeben.

Nachfolgend der Link zur Video-Audio-Präsentation (YouTube-Kanal):

Sowie der Link zur Präsentation ohne Audiokommentar:

Wenn Sie einen Härtefallantrag für die Zuweisung an eine Praktikumsschule stellen möchten, beachten Sie bitte die Frist zur Einreichung der entsprechenden Unterlagen, die bereits am 31.10.24 endet.

Nachfolgend finden Sie den Härtefallantrag und das zugehörige Merkblatt:

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Mailadresse: praxissemester.dokolltu-dortmundde

Abgabe TP-Berichte Praxissemester September 2024 (Stand 23.08.2024)

Für die Abgabe der Theorie-Praxis-Berichte zum Praxissemester für den Durchgang ab 02.2024 gilt, dass die TP-Berichtsteile, die in BOSS zur Prüfungsabnahme angemeldet wurden, bis Ende September 2024 eingereicht werden müssen: Montag, den 30.09.2024.

Schulpraktischer Teil des PS ab Februar 2025: Weitere Termine (Stand: 23.08.2024)

Diejenigen Studierenden, die planen, die schulische Praxisphase des Praxissemesters ab 02.2025 zu absolvieren, müssen sich vom 21.10.-07.11.2024 (Bewerbungszeitraum) im Schulplatzvergabesystem PVP um einen Platz an einer Schule bewerben. Bitte beachten Sie, dass im Wintersemester 2024/25 der 07.11. der letzte Tag für die Umschreibung in den Master of Education ist, wenn Sie am Praxissemester ab 02.2025 teilnehmen möchten.

Voraussetzung für die Teilnahme am Praxissemester ist, dass Sie im WiSe 2024/25 alle nötigen Vorbereitungsseminare absolvieren (Fach 1, Fach 2, ggf. Fach 3 im Lehramt G und BiWi) – bzw. bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgreich absolviert haben.

Sie werden im Oktober 2024 detaillierte Infos zu dem Bewerbungsverfahren über PVP erhalten.

Schulpraktischer Teil des PS ab Februar 2025: Erste Termine (Stand 23.08.2024)

Der schulpraktische Teil des Praxissemesters 02.2025 startet mit den ersten Einführungsveranstaltungen an den jeweiligen ZfsL-Standorten ab Montag, den 10.02.2025. Die genauen Termine des Ihnen dann zugewiesenen Standortes erfahren Sie frühzeitig.

Der erste Schultag an den Praktikumsschulen wird Montag, der 17.02.2025 sein.

Der letzte Schultag ist Freitag, der 11.07.2025.

Bitte halten Sie sich die Zeit ab dem 10.02.2025 frei, sofern Sie eine Teilnahme am Praxissemester ab Februar 2025 planen.

Schulpraktischer Teil des PS ab September 2024: Informationen zur schulischen Praxisphase (Stand 17.06.2024)

Hier können Sie die Präsentation mit Informationen zur schulischen Praxisphase des Praxissemesters ab September 2024 abrufen:

Praxissemester ab 09.2024 - Los geht's

In der Präsentation finden Sie viele für den schulpraktischen Teil des Praxissemesters relevante und wichtige Informationen. Bitte nehmen Sie diese zur Kenntnis.

Am Montag, den 24.06.24 findet um 14 Uhr eine digitale Fragestunde über Zoom statt, den Link dazu erhalten Sie über PVP.

Wenn sich zusätzlich dazu Fragen bei Ihnen ergeben sollten, nehmen Sie gerne Kontakt unter folgender E-Mailadresse zu uns auf: Kontakt: 

Infektionsschutzgesetz und Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Schulen (Stand 02.2020)

Am 01.03.2020 trat das Masernschutzgesetz des Bundes vom 10.02.2020 in Kraft.

Studierende, die den schulpraktischen Teil des Praxissemesters ab September 2020 absolvieren werden, müssen spätestens bei Antritt der Praxisphase den verpflichtenden Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern oder einer Immunität gegen Masern bei der Schulleitung der Praktikumsschule erbringen. Das Praktikumsbüro empfiehlt den Praxissemesterstudierenden die Verwendung einer Nachweis-Bescheinigung, mit der Sie sich einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern bzw. eine Immunität gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ärztlich bestätigen lassen können.

Neben der Verschwiegenheitserklärung und der Erklärung zum Infektionsschutz müssen Sie demnach vor Beginn der Praxisphase einen aktuellen Nachweis zu Ihrem Masern-Impfstatus in der Praktikumsschule vorlegen. Das neue Formular ist hier abrufbar.