Aktuelles zum Praxissemester (PS)
Abgabe TP-Berichte für Praxissemester ab Februar 2026 (Stand 27.07.2026)
Für die Abgabe der Theorie-Praxis-Berichte zum Praxissemester für den Durchgang mit schulpraktischem Teil ab 02.2026 gilt, dass die TP-Berichtsteile, die in BOSS zur Prüfungsabnahme angemeldet wurden, bis Ende September 2026 eingereicht werden müssen: Die Abgabe muss bis Mittwoch, den 30.09.2026 erfolgen.
Schulpraktischer Teil des PS ab Februar 2027: Erste Termine (Stand: 24.07.2026)
Diejenigen Studierenden, die planen, die schulische Praxisphase des Praxissemesters ab 02.2027 zu absolvieren, müssen sich vom 26.10.-07.11.2026 (Bewerbungszeitraum) im Schulplatzvergabesystem PVP um einen Platz an einer Schule bewerben. Bitte beachten Sie, dass im Wintersemester der 07.11. der letzte Tag für die Umschreibung in den Master of Education ist. Nur, wenn Sie bis zu diesem Termin umgeschrieben sind, können Sie am Praxissemester ab Februar 2027 teilnehmen.
Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Praxissemester ist, dass Sie im WiSe 2026/27 alle nötigen 3-4 Vorbereitungsseminare absolvieren (Fach 1, Fach 2, ggf. Fach 3 im Lehramt G sowie BiWi) – bzw. diese bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgreich absolviert haben.
Sie werden im Oktober 2026 detaillierte Infos zu dem Bewerbungsverfahren über PVP an dieser Stelle unserer Homepage erhalten.
Schulpraktischer Teil des PS ab September 2026: Informationen zur schulischen Praxisphase (Stand 19.06.2026)
Hier können Sie die Präsentation mit Informationen zur schulischen Praxisphase des Praxissemesters ab September 2026 abrufen:
Los geht's - Praxissemester 09.2026
In der Präsentation finden Sie viele für den schulpraktischen Teil des Praxissemesters relevante und wichtige Informationen. Bitte nehmen Sie diese zur Kenntnis.
Am Donnerstag, den 25.06.2026 findet dazu um 14 Uhr s.t. eine digitale Fragestunde über Zoom statt, den Link dazu erhalten Sie über PVP.
Wenn sich zusätzlich dazu Fragen bei Ihnen ergeben sollten, nehmen Sie gerne Kontakt unter folgender E-Mailadresse zu uns auf:
Kontakt: praxissemester.dokoll@tu-dortmund.de
Neue Regularien zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis (Stand 18.08.2025)
Im Juli 2025 hat das Bundesamt für Justiz das Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis angepasst. Weiterführende Informationen finden Sie dazu auf unserer FAQ-Liste zum Praxissemester im Bereich „Erweitertes / Europäisches Führungszeugnis“.
Das neue Merkblatt ist hier abrufbar.
Infektionsschutzgesetz und Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Schulen (Stand 02.2020)
Am 01.03.2020 trat das Masernschutzgesetz des Bundes vom 10.02.2020 in Kraft.
Studierende, die den schulpraktischen Teil des Praxissemesters ab September 2020 absolvieren werden, müssen spätestens bei Antritt der Praxisphase den verpflichtenden Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern oder einer Immunität gegen Masern bei der Schulleitung der Praktikumsschule erbringen. Das Praktikumsbüro empfiehlt den Praxissemesterstudierenden die Verwendung einer Nachweis-Bescheinigung, mit der Sie sich einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern bzw. eine Immunität gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ärztlich bestätigen lassen können.
Neben der Verschwiegenheitserklärung und der Erklärung zum Infektionsschutz müssen Sie demnach vor Beginn der Praxisphase einen aktuellen Nachweis zu Ihrem Masern-Impfstatus in der Praktikumsschule vorlegen. Das neue Formular ist hier abrufbar.






