Durchführung
Während des schulpraktischen Teils des Praxissemesters sind die Studierenden am Lernort Schule, am Lernort ZfsL und auch am Lernort Universität tätig.
Am Lernort Schule sind die Studierenden insgesamt in der Regel 250 Zeitstunden anwesend. Davon sind mindestens 50 bis maximal 70 Unterrichtsstunden in ihren Fächern/Lernbereichen als „Unterricht unter Anleitung“ vorzusehen. Hier führen sie ihre Studienprojekte durch und reflektieren die ersten Unterrichtserfahrungen mit ihren Ansprechpersonen in der Schule und im Rahmen von Unterrichtsmitschauen unter Begleitung durch Seminarausbilder*innen der ZfsL.
Zum Lernort ZfsL gehört die Begleitung durch Seminarausbilder*innen. Die Studierenden besuchen obligatorische Einführungsveranstaltungen zum schulpraktischen Teil, die die ZfsL durchführen. Weiterhin besuchen Seminarausbilder*innen sie in ihrem Unterricht und führen Beratungen und Reflexionen zu den gezeigten Unterrichtssequenzen durch. Eine Seminarausbilderin bzw. ein Seminarausbilder nimmt neben einer Lehrperson der Praktikumsschule am Bilanz- und Perspektivgespräch zum Ende des schulpraktischen Teils des Praxissemesters teil.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle ZfsL-Standorte in NRW. Zur Ausbildungsregion der TU Dortmund gehören die Standorte Dortmund, Hamm, Arnsberg, Duisburg (nur Lehramt SF), Gelsenkirchen (nur Lehramt SF) und Hamm (Lehrämter G und BK).
Am Lernort Universität werden die Studierenden durch Vorbereitungs- und Begleitseminare der Fächer und der Bildungswissenschaften bei der Planung, Durchführung und Reflexion ihrer Unterrichtsvorhaben und Studienprojekte sowie bei der Diagnose, Förderung und Beurteilung von Leistungen unterstützt. Die Vorbereitungsseminare finden in dem Semester vor dem schulpraktischen Teil statt.
Parallel zum schulpraktischen Teil finden Begleitseminare an der Universität statt, die die theoretischen Inhalte der Leitthemen, die sie im Vorfeld erarbeitet haben, aufgreifen und mit ihren Praxiserfahrungen verknüpfen. (Rahmenkonzept zum Praxissemester).
Abschluss
Um das Praxissemester erfolgreich abschließen zu können, müssen die Studierenden
- den am Lernort Schule und ZfsL zu leistenden Workload,
- die Teilnahme an den durch die Universität geleisteten Vorbereitungs- und Begleitseminaren,
- die Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs und
- die erfolgreich bestandenen Prüfungen an der Universität
nachweisen. Sofern einer dieser Nachweise nicht erbracht werden kann, gilt das Praxissemester als nicht erfolgreich durchgeführt.
Die schulische Praxisphase kann nur einmal wiederholt werden, die universitären Prüfungen dürfen zwei Mal wiederholt werden. Gegenstand der universitären Prüfung sind die Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben. Dabei wird in einem anzufertigenden Theorie-Praxis-Bericht, der benotet wird, die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit schulischen Fragen des Lehrens und Lernens im Kontext der Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben beurteilt. Genaue Kriterien und Vorgaben zu diesen Theorie-Praxis-Berichten werden fachintern geregelt.