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Bewerbung um einen Schulplatz

Die Bewerbungsfrist für einen Schulplatz für das Praxissemester erfolgt einige Monate vor Beginn des schulpraktischen Teils. Für Februar erfolgt die Bewerbung ab Ende Oktober, für September erfolgt die Bewerbung ab Ende April. Die konkreten Fristen werden frühzeitig auf der Homepage des DoKoLL bekannt gegeben.

Sie können sich über die Plattform www.pvp-nrw.de bewerben. Die Plattform ist erst ab Beginn der Bewerbungsfrist für Sie geöffnet.

Sie werden erst dann für PVP freigeschaltet, wenn Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme am schulpraktischen Teil erfüllen, d. h. wenn Sie für alle nötigen Vorbereitungsseminare im LSF angemeldet sind. Bitte melden Sie sich unter praxissemester.dokolltu-dortmundde, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, aber keinen Zugriff auf PVP haben.

Da die Daten zwischen LSF, BOSS und PVP manuell aktualisiert werden müssen, kann es sein, dass die Statusänderung zeitlich verzögert angezeigt wird.

Die Bezirksregierung entscheidet aufgrund der benötigten Kapazitäten für jeden Durchgang neu, welche ZfsL beteiligt sein werden. Das führt dazu, dass nicht immer alle ZfsL mit allen angebundenen Seminaren und damit auch nicht alle zugehörigen Schulen zur Auswahl stehen.

Es ist ausreichend für die Umschreibung in den Master, wenn Sie der Prüfungsverwaltung Lehramt (Team 5) eine Bescheinigung des zuständigen Lehrenden vorlegen, in der mindestens die Note „ausreichend“ für die letzte Leistung attestiert wird.

Das DoKoLL informiert Sie spätestens bis zum 20. Juni bzw. 4. Dezember eines Jahres über Ihre Platzzuweisung.

Härtefallanträge

Bei Start des schulpraktischen Teils im Februar muss er bis zum 30. Oktober, bei Start im September bis zum 8. Mai vorliegen.

Platzvergabe / Zuweisung / Tausch

Es ist nicht möglich, sich selbst eine Schule für das Praxissemester zu suchen. Alle Studierenden in NRW werden über die landesweite Plattform PVP verteilt. Studierende der TU Dortmund können nur einer Schule zugewiesen werden, die der Ausbildungsregion der TU Dortmund angehört.

Nein. Bis zum Fristende der Bewerbungsphase um einen Schulplatz in PVP können Sie im Portal jede Aktion ohne Konsequenz durchführen, auch die Finalisierung als letzten Schritt. Nach dem letzten Tag der Bewerbungsfrist wird abgeglichen, ob Sie in den Master umgeschrieben sind und erst, wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, nehmen Sie am Verteilverfahren teil. Sollten Sie bis dahin nicht in den Master umgeschrieben sein, fallen Sie ohne Konsequenz (ohne Fehlversuch) aus dem Verfahren wieder heraus.

Wird  ein  zugewiesener  Platz  ohne  triftige  Gründe  abgelehnt oder das begonnene Praxissemester grundlos abgebrochen,  gilt  der  schulpraktische  Teil  des  Praxissemesters  als  erstmals  nicht  bestanden. Der schulpraktische Teil darf nur einmal wiederholt werden. Triftige Gründe sind Gründe, die nicht selber zu verantworten sind, wie z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.

Nein, eine Tauschbörse für Praktikumsplätze im PS gibt es nicht.

Erweitertes/Europäisches Führungszeugnis

Ein europäisches Führungszeugnis benötigen Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzen. Studierende ohne doppelte EU-Staatsangehörigkeit benötigen ein erweitertes Führungszeugnis.

Die Ausstellung des erweiterten/europäischen Führungszeugnisses wird bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt oder im Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) beantragt. Nachdem Sie in PVP über die finale Zuweisung benachrichtigt wurden, erhalten Sie dort ein Aufforderungsschreiben zur Beantragung Ihres erweiterten/europäischen Führungszeugnisses. Bitte beachten Sie, dass erst mit diesem Schreiben eine Beantragung möglich ist!

Ja, das Führungszeugnis kann über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. Zum Online-Portal geht es hier https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Zur Online-Beantragung informieren Sie sich gern auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html

Studierende müssen die Kosten von 13€ selber tragen. Ausgenommen sind BAföG-Empfänger, für die die Möglichkeit besteht, sich von den Gebühren befreien zu lassen (Förderbescheid vorlegen).

Die Bearbeitungsdauer beträgt i.d.R. 3-4 Wochen (erweitertes Führungszeugnis), für ein europäisches Führungszeugnis beträgt die Bearbeitungsdauer i.d.R. 5-6 Wochen. Beachten Sie dies bitte bei Terminierung der Beantragung. Oft können Sie sich telefonisch oder über die Homepages der Bürgerbüros einen Termin für die Beantragung geben lassen. So können Sie lange Wartezeiten für sich vermeiden.

Weitere Hinweise zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis finden Sie im Merkblatt zur Gebührenbefreiung

 

Das erweiterte/europäische Führungszeugnis wird über Weiterleitung der Anfrage an das Bundesamt für Justiz direkt an das Ihnen zugewiesene ZfsL geschickt.

Sollten Sie vor Beginn der Praxisphase kein erweitertes bzw. europäisches Führungszeugnis vorgelegt haben, ist die Teilnahme am schulpraktischen Teil des Praxissemesters NICHT MÖGLICH. Das Führungszeugnis muss bis spätestens Ende Januar (Start schulpraktischer Teil im Februar) bzw. Ende August (Start schulpraktischer Teil im September) im ZfsL vorliegen.

 

Vorbereitungs- und Begleitseminare

Nein, das ist nicht möglich. Studienleistungen aus dem Masterstudium können nicht bereits im Bacholor vorgezogene werden.

An der TU Dortmund besteht die Verabredung, dass alle Vorbereitungsseminare parallel in dem Semester besucht werden, das dem schulpraktischen Teil direkt vorausgeht. Lediglich bei Vorliegen triftiger Gründe, wie z.B. Schwangerschaft oder ein geplanter Auslandsaufenthalt, können Vorbereitungs- und Begleitseminare zeitlich voneinander getrennt durchgeführt werden.

Sie buchen die Vorbereitungsseminare über LSF. In die zugehörigen Begleitseminare werden Sie durch das DoKoLL zugewiesen.

Ja, das ist möglich. Das DoKoLL bemüht sich in Absprache mit den Fächern darum, die Schulferienzeiten möglichst frei von Begleitseminarterminen zu halten. Dies klappt aus organisatorischen Gründen leider manchmal nicht, da häufig Schulferienzeiten während der Vorlesungszeiten liegen. Von Urlaubsbuchungen in Schulferienzeiten, die in der Vorlesungszeit liegen, ist abzusehen, solange die Termine der Begleitseminare nicht gesichert feststehen.

Wenn Sie aus triftigen Gründen wie z.B. Krankheit zu oft im Vorbereitungsseminar fehlen, klären Sie bitte mit der zuständigen Lehrperson, wie Sie die verpassten Inhalte nachholen können.

Sollten Sie aus nicht triftigen Gründen zu häufig fehlen, können Sie nicht in den schulpraktischen Teil starten. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt bereits einen Schulplatz zugewiesen bekommen haben, werden Sie aus dem Verfahren genommen und es wird ein erster Fehlversuch für den schulpraktischen Teil verbucht. Sie haben dann nur noch einen weiteren Versuch, den schulpraktischen Teil zu bestehen.

Veranstaltungen am ZfsL

Die Einführungsveranstaltungen werden von dem Ihnen zugewiesenen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) gestaltet und durchgeführt. Die nötigen Informationen dazu werden Ihnen von dort aus rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Die Teilnahme an den Einführungsveranstaltungen an dem Ihnen zugewiesenen ZfsL-Standort ist Teil des Workloads für den schulpraktischen Teil des Praxissemesters und somit obligatorisch. Bitte beachten Sie, dass die endgültigen Termine für diese Veranstaltungen manchmal erst kurzfristig feststehen. Für ein Praxissemester ab September eines Jahres bedeutet dies, dass Sie sich UNBEDINGT die Zeit ab dem 01. September freihalten müssen, bis die finale Terminierung feststeht. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Urlaubsplanungen.

Anwesenheitszeiten im schulpraktischen Teil

Insgesamt umfasst das Praxissemester 390 Zeitstunden, davon sind 250 Zeitstunden Präsenzzeit am Lernort Schule zu erbringen.

Sie müssen ca. 15 Zeitstunden pro Woche am Lernort Schule anwesend sein. Diese Stundenanzahl teilt sich auf die Teilnahme an unterrichtlichen und auch außerunterrichtlichen Aktivitäten (Beratungssituationen, Konferenzen etc.) auf und muss laut Praxiselementeerlass auf i.d.R. 4 Tage/Woche aufgeteilt werden.

Abwesenheiten / Erkrankungen

Bitte melden Sie sich umgehend im Sekretariat der Schule krank. Die/der Ausbildungsbeauftragte (ABBA) bzw. die betroffene Lehrkraft, die die Lerngruppe übernehmen muss, ist zu informieren. Der Schule muss ein ärztliches Attest zugeschickt werden, sobald Sie länger als zwei aufeinanderfolgende Schultage fehlen. Ab drei Fehltagen ist darüber hinaus das DoKoLL zu benachrichtigen.

Da im schulpraktischen Teil ein vorgegebener Workload am Lernort Schule erfüllt werden muss, sind Fehlzeiten am Lernort Schule nach Möglichkeit nachzuholen. Bitte klären Sie mit Ihren Ansprechpersonen am Lernort Schule, ob und wie diese Fehlzeit nachgeholt werden kann, damit Sie die Ziele der Praxisphase erreichen können. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass Ihnen die Teilnahmebescheinigung zum Ende des Praxissemesters nicht ausgestellt werden kann. In Zweifelsfällen ist die Universität an den Absprachen zu beteiligen.

Die zuständige Seminarausbilderin/der zuständige Seminarausbilder ist umgehend zu verständigen, ggf. über das Sekretariat des ZfsL. Es ist zu klären, ob und wie die Fehlzeit nachgeholt werden kann. Über diese Absprache ist das DoKoLL zu informieren.

Die zuständige Lehrende/der zuständige Lehrende des Seminars ist zu informieren. Klären Sie, ob aufgrund einer Anwesenheitspflicht ein Attest vorzulegen ist.

Teilnahme an Klassenreisen

Ja, Praxissemesterstudierende dürfen an Klassenreisen teilnehmen.

Sobald Sie sich für eine Teilnahme an einer Klassenreise entscheiden, benachrichtigen Sie sowohl das ZfsL als auch das DoKoLL. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail mit folgenden Informationen: Name, Matrikelnummer, Schule, Zielort, Zeitraum und betreuende Lehrperson.

Für die Teilnahme an einer Klassenreise können nicht mehr Stunden angerechnet werden als die festgelegte Wochenstundenzahl von ca. 15 Zeitstunden.

Versicherungsschutz

Während des Praxissemesters sind Sie unfallversichert. Darüber hinaus wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen.

Studierende sind auch während einer Klassenreise unfallversichert.

Bitte melden Sie sich im Falle eines Unfalls umgehend im DoKoLL und benachrichtigen Sie uns entweder telefonisch oder über Mail.

Studien- und Prüfungsleistungen

Ein Unterrichtsvorhaben beinhaltet die inhaltliche und methodische Planung, Durchführung und theoriegeleitete Reflexion eines Lernarrangements auf der Grundlage (fach)didaktischer und pädagogischer Konzepte. Es umfasst in der Regel eine  Unterrichtsreihe im Umfang von 5-15 Stunden. In den Vorbereitungsseminaren werden Vorhaben exemplarisch entwickelt und während der Praxisphase an die schulischen und unterrichtlichen Rahmenbedingungen sowie die Voraussetzungen der jeweiligen Lerngruppe angepasst. Im Rahmen des Theorie-Praxis-Berichtes werden die getroffenen Planungsentscheidungen analysiert sowie die Durchführung eines Unterrichtsvorhabens reflektiert und ausgewertet.

Bei einem Studienprojekt handelt es sich um eine theoriegeleitete und methodengestützte Erkundung zu einem Gegenstand aus dem Handlungsfeld Schule. Dieser Erkundungsgegenstand kann sich auf Bereiche des Unterrichts (z. B. Unterrichtsstörungen) oder außerunterrichtliche Bereiche (z.B. Barrierefreiheit des Schulgebäudes) beziehen. Die Fragestellung des Studienprojekts wird im Rahmen des Vorbereitungs- und Begleitseminares entwickelt und ggf. modifiziert sowie im abschließenden Theorie-Praxis-Bericht dargestellt, ausgewertet und reflektiert. Es ist in der Regel an die Bildungswissenschaften angebunden.

Die Prüfungsleistung in den TP-Modulen zum PS ist in der Regel die wissenschaftliche schriftliche Dokumentation und Reflexion des Studienprojekts bzw. der Unterrichtsvorhaben. Sie muss in Fach 1, Fach 2 und den Bildungswissenschaften und ggf. in Fach/Lernbereich 3 (Lehramt Grundschule) verfasst werden. Die einzelnen fachlichen Teile fügen sich zu einer Gesamtdokumentation zusammen. Die an der TU Dortmund getroffene Vereinbarung ist, dass die Gesamtdokumentation in jedem Fach zum Stichtag abgegeben wird. Jedes Fach erhält eine Gesamtdokumentation, um einen Einblick in die Erarbeitungen für die jeweils anderen Fächer zum Praxissemester zu ermöglichen. Falls eine ausgedruckte Version abgegeben werden soll, können Anhänge als Daten-CD beigelegt werden.

Weitere Fragen zu den Prüfungsleistungen sind an die Ansprechpersonen der Fächer zu richten.

Das DoKoLL erhält kein Exemplar der Prüfungsleistungen. Bitte reichen Sie Ihren Gesamtbericht bei den jeweiligen Lehrenden Ihrer Begleitseminare ein. Die Abgabe erfolgt NICHT über die Prüfungsverwaltung Lehramt!

Der Umfang eines fachlichen Teils der Gesamtdokumentation soll 35.000 (+/- 10 Prozent) Zeichen mit Leerzeichen (ca. 15 Seiten) nicht über- bzw. unterschreiten. 

Der Bericht als Prüfungsleistung zu den TP-Modulen im PS ist in der Regel direkt im Anschluss an den schulpraktischen Teil abzugeben. Wenn der schulpraktische Teil im Sommersemester absolviert wurde, ist er demnach bis zum 30. September, wenn er im Wintersemester absolviert wurde, bis zum 31. März vorzulegen. Sofern der Abgabetag auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt, wird die Abgabe auf den nachfolgenden Werktag verschoben.

Die Modulprüfungen zum PS sind universitäre Prüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen.

Sonstiges

Ja, grundsätzlich kann man das Praxissemester auch später im Master absolvieren. Der vorgeschlagene Zeitpunkt im 1. und 2.  Master-Semester durch die Universität ist lediglich eine Empfehlung. Um Studienzeitverlängerungen zu vermeiden, wird geraten, sich an dieser Empfehlung zu orientieren.

Ja, das ist theoretisch möglich. Die Veranstaltungszeiten dürfen jedoch nicht mit den Anwesenheitszeiten am Lernort Schule oder am ZfsL kollidieren.

Nein, das ist nicht möglich. Eine Vorarbeit im schulpraktischen Teil des Praxissemesters mit dem Ziel, die Zeitspanne am Lernort Schule zu verkürzen, ist nicht vorgesehen. Es gibt vereinbarte Start- und Endzeitpunkte für den schulpraktischen Teil, die einzuhalten sind.