NC-Verfahren
Der Begriff Numerus Clausus (NC) steht für „beschränkte Zahl“ und bedeutet, dass nicht mehr Bewerber*innen für einen Studiengang zugelassen werden können als Studienplätze vorhanden sind. Die NC-Werte werden dabei nicht vor Beginn der Zulassungsverfahren festgelegt, sondern ergeben sich jedes Jahr neu aus der Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze und der Anzahl der Bewerber*innen und deren Durchschnittsnoten bzw. Anzahl von Wartesemestern.

Zulassungsbeschränkungen im Lehramt
In den folgenden Fächern gibt es einen NC zum Wintersemester 2026/27:
Lehramt an Grundschulen (G)
- Bildungswissenschaften
Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe)
- Deutsch
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe)
- Deutsch
- Englisch
- Psychologie
- Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften
Lehramt an Berufskollegs (BK)
- Sozialpädagogik
- Wirtschaftswissenschaften
Lehramt für sonderpädagogische Förderung (SP)
- Deutsch
- Sprachliche Grundbildung
Die NC-Werte für die Lehramtsstudiengänge der vergangenen Jahre finden Sie auf der Seite Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester.




