NC-Verfahren
Der Begriff Numerus Clausus (NC) steht für „beschränkte Zahl“ und bedeutet, dass nicht mehr Bewerber*innen für einen Studiengang zugelassen werden können als Studienplätze vorhanden sind. Die NC-Werte werden dabei nicht vor Beginn der Zulassungsverfahren festgelegt, sondern ergeben sich jedes Jahr neu aus der Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze und der Anzahl der Bewerber*innen und deren Durchschnittsnoten bzw. Anzahl von Wartesemestern.
Die NC-Werte für die Lehramtsstudiengänge der vergangenen Jahre finden Sie auf der Seite Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester.