Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
Für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe) ist das Studium von zwei Fächern sowie der Bildungswissenschaften (NC) verpflichtend.
Folgende Fächer können gewählt werden, wobei ein Fach aus der Fächergruppe 1 gewählt werden muss und dieses entweder mit einem weiteren Fach aus der Fächergruppe 1 oder mit einem Fach aus der Fächergruppe 2 kombiniert werden kann.
Das Fach Bildungswissenschaften ist für alle Studierenden ein verpflichtender Studienbereich. |
Fächergruppe 1 | Fächergruppe 2 |
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Ein anderes der Fächer aus der Auswahlliste zum 1. Unterrichtsfach oder |
Zulassungsbeschränkung (NC)
Das Lehramt an Grundschulen ist über das Pflichtfach Bildungswissenschaften zulassungsbeschränkt. Für die Bildungswissenschaften muss eine Bewerbung bis zum 15.07.* erfolgen. Die Bewerbung erfolgt über das Campusportal der TU Dortmund.
*Änderungen bleiben vorbehalten
Eignungsprüfungen
Für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist das Bestehen einer Eignungsprüfung für die Einschreibung obligatorisch.