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Lehramt für Sonderpädagogische Förderung

Im Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist das Studium zweier sonderpädagogischer Förderschwerpunktezweier Unterrichtsfächer und der Bildungswissenschaften (NC) verpflichtend.

Folgende Fächer können gewählt werden, wobei zwei Förderschwerpunkte studiert werden müssen und diese mit zwei weiteren Fächern aus den beiden Fächergruppen kombiniert werden.

 

Förderschwerpunkt 1 Förderschwerpunkt 2
oder oder oder
  • der nicht gewählte Förderschwerpunkt 1
* Dieser Förderschwerpunkt kann nur mit den Förderschwerpunkten Körperliche + motorische Entwicklung oder Geistige Entwicklung als zweiter Förderschwerpunkt kombiniert werden.

 

               Das Fach Bildungswissenschaften ist für alle Studierenden ein verpflichtender Studienbereich.
Fächergruppe 1 Fächergruppe 2

Ein anderes der Fächer aus der Auswahlliste zum 1. Unterrichtsfach
oder


**Eignungsprüfung erforderlich

Zulassungsbeschränkung (NC)

Das Lehramt Sonderpädagogische Förderung ist über das Pflichtfach Bildungswissenschaften zulassungsbeschränkt. Für die Bildungswissenschaften muss eine Bewerbung bis zum 15.07.*  erfolgen. Die Bewerbung erfolgt über das Campusportal der TU Dortmund.

*Änderungen bleiben vorbehalten

Eignungsprüfungen

Für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist das Bestehen einer Eignungsprüfung für die Einschreibung obligatorisch.