Hybrid-Workshop „Praxis des Schulrechts: Digitalisierung in Unterricht und Schulverwaltung“
- EULe
Neben den fachlichen, didaktischen und pädagogischen Gestaltungsmöglichkeiten gilt es aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den immer umfangreicheren und den Schulalltag zunehmend prägenden Einsatz von Digitaltechnik in den Blick zu nehmen. Als Vertreter der Verwaltungsbehörde Schule obliegt es unseren Lehrkräften sich mit den schul- und datenschutzrechtlichen Regelungen vertraut zu machen sowie die geltenden verbindlichen Rechts- und Verfahrensvorgaben zu kennen. Aufgrund der stetig wachsenden Bedeutung dieser digitalisierungsbezogenen Rechtsbereiche im Kontext Schule ist ferner von einer hohen Prüfungsrelevanz im Rahmen des Zweiten Staatsexamens sowie in Dienstlichen Beurteilungsverfahren auszugehen.
In diesem zweiteiligen Workshop zu den rechtlichen Aspekten der Digitalisierung in Unterricht und Schulverwaltung wird es daher um die folgenden Themen und Fragestellungen gehen:
- Datenschutz, Datensicherheit & Urheberrecht - „Keine Panik, aber einiges sollte man schon wissen!“
- Logineo NRW, EduPage& Co. - „Welche rechtssicheren digitalen Kommunikations-, Verwaltungs- und Lernplattformen gibt es für die moderne Schule? Wie lässt sich deren verbindliche Verwendung gestalten?“
- Medienkompetenzrahmen NRW - „Das Landeskonzept zur Bildung in der digitalen Welt“
- Das Medienkonzept einer Schule - „Jetzt wird’s konkret & verbindlich!"
- Smartphones in der Schule - „Gewünscht, geduldet oder verboten?“
- Messenger & Social Media - „Darf bzw. sollte ich mit meinen Schülerinnen und Schülern auch virtuell in Kontakt treten?“
- KI in der Schule - „ChatGPT, Gemini & Co. rechtskonform einsetzen“
Der Workshop soll sich auch an den Wünschen und Interessen der Teilnehmenden orientieren. Ein starker Praxisbezug ist hierbei durchgängig gewährleistet. Ziel ist es, angehende und bereits im Dienst befindliche Lehrkräfte bei der zunehmenden Digitalisierung von Schule und Unterricht auch rechtlich kompetent und somit handlungssicher zu machen. Unnötige Fehler können auf diesem Wege nachhaltig und wirksam verhindert werden, was allen Beteiligten Nerven und Zeit erspart.
Dieser Workshop gliedert sich wegen der Themendichte und -komplexität in zwei Teile:
Am 24. April wird es um die ersten sechs - eher klassischen - Digitalisierungsthemen gehen.
Der zweite Teil am 8. Mai wird sich schwerpunktmäßig mit den rechtlichen Fragestellungen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Schule auseinandersetzen.
Die Teilnehmenden haben in beiden Workshopteilen die Möglichkeit im Anschluss an meine Inputvorträge von mir konstruierten Anwendungsbeispiele in themenbezogenen Kleingruppen zu erörtern.
Jeder Teilnehmende sollte für den Workshop ein digitales Endgerät inklusive Internetzugang zur Verfügung haben. Da geplant ist in den Praxisphasen selbständig zu arbeiten, wird ein Tablet bzw. Laptop wegen des größeren Displays empfohlen.
Adressaten:
Studierende aller Lehrämter und Fachsemester Referendare bzw. Lehramtsanwärter ausgebildete Lehrkräfte
Dozent:
Michael Münzer (seit 1997 Lehrer, seit 2005 Schulleiter)
Termine:
Teil 1: Freitag, 24.04.2026, 15:00-19:00 Uhr
Teil 2: Freitag, 08.05.2026, 15:00-19:00 Uhr
Format:
Hybrid: Der Workshop kann wahlweise in Präsenz oder Digital besucht werden





