Praxis des Schulrechts: Digitalisierung in Unterricht und Schulverwaltung
- EULe
Die schöne neue Medienwelt bietet Lehrenden und Lernenden bekanntlich viele tolle Möglichkeiten. Gerade in der Coronapandemie sind die eklatanten Schwächen bei der Digitalisierung unserer Schulen offenbar geworden, so dass in den letzten Jahren massiv in die Ausstattung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Räumlichkeiten investiert worden ist. Ferner bringen Schülerinnen und Schüler mit ihren privaten Endgeräten, zumeist Smartphones, jede Menge Digitaltechnik mit in die Schule - die Ausstattungsquote dürfte hier zumindest ab der 5. Klasse bei nahezu 100% liegen. Auch im Bereich der Lehreraus- und -fortbildung wurden und werden große Anstrengungen unternommen, die Ressourcen des Lehrens und Lernens mit digitalen Medien gewinnbringend für den Unterricht zu nutzen. Mit der Veröffentlichung des KI-basierten Chatbots ChatGPT im November 2022 steht bereits die nächste medienpädagogische Chance, die gleichzeitig eine auch Herausforderung ist, vor der Schultür. Neben den fachlichen, didaktischen und pädagogischen Gestaltungsmöglichkeiten gilt es aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den immer umfangreicheren und den Schulalltag zunehmend prägenden Einsatz von Digitaltechnik in den Blick zu nehmen. Als Vertreter der Verwaltungsbehörde Schule obliegt es unseren Lehrkräften sich mit den schul- und datenschutzrechtlichen Regelungen vertraut zu machen sowie die geltenden verbindlichen Rechts- und Verfahrensvorgaben zu kennen. Aufgrund der stetig wachsenden Bedeutung dieser Rechtsbereiche im Kontext Schule ist hier ferner von einer hohen Prüfungsrelevanz spätestens im Rahmen des Zweiten Staatsexamens auszugehen.
In diesem Workshop zu den rechtlichen Aspekten der Digitalisierung in Unterricht und Schulverwaltung wird es daher um die folgenden Themen und Fragestellungen gehen:
- Datenschutz und Datensicherheit - „Keine Panik, aber Einiges sollte man schon wissen!“
- Logineo NRW, EduPage & Co.
- Welche rechtssicheren digitalen Kommunikations-, Verwaltungs- und Lernplattformen gibt es für die moderne Schule?
- Medienkompetenzrahmen NRW, das Landeskonzept zur Bildung in der digitalen Welt
- Smartphones in der Schule: Gewünscht, geduldet oder verboten?
- Messenger & Social Media: Darf bzw. sollten Lehrkräfte mit Schüler*innen auch virtuell in Kontakt treten?
- Das Medienkonzept einer Schule - jetzt wird’s konkret & verbindlich!
- Ausblick: „KI in der Schule“ - welche Positionen vertritt das Schulministerium NRW?
Der Workshop soll sich über die vorgenannten Fragestellungen hinaus an den Wünschen und Interessen der Teilnehmenden orientieren. Ein starker Praxisbezug ist hierbei durchgängig gewährleistet. Ziel ist es, angehende und bereits im Dienst befindliche Lehrkräfte bei der zunehmenden Digitalisierung von Schule und Unterricht auch rechtlich kompetent und somit handlungssicher zu machen. Unnötige Fehler können auf diesem Wege nachhaltig und wirksam verhindert werden, was allen Beteiligten Nerven und Zeit erspart. Jeder Teilnehmende sollte für den Workshop ein digitales Endgerät inklusive Internetzugang zur Verfügung haben. Da geplant ist mit Fallbeispielen und Rechtsnormen in den Praxisphasen selbständig zu arbeiten, wird ein Tablet bzw. Laptop wegen des größeren Displays empfohlen.
Adressaten: Studierende aller Lehrämter und Fachsemester Referendare bzw. Lehramtsanwärterausgebildete Lehrkräfte
Dozent: Michael Münzer. Seit 1997 Lehrer, 2005-2013 Schulleiter der Hauptschule Friedenshöhe Ennepetal, seit 2011 Vorsitz in Prüfungsausschüssen bei Zweiten Staatsprüfungen, seit 2013 Schulleiter der Sekundarschule Ennepetal
Termine:
Freitag, 28.06.2024, 15:00-19:00 Uhr:
Hier werden wesentliche Inhalte zu den genannten Themenkomplexen in Form von Präsentationen und Plenumsgesprächen vermittelt.
Freitag, 05.07.2024, 15:00-19:00 Uhr
An diesem Termin sollen die so erworbenen Rechts- und Verfahrenskenntnisse auf schulpraktische Anwendungsbeispiele bezogen und in Kleingruppen diskutiert werden. Beide Veranstaltungen bedingen somit einander und sollten sinnvollerweise im Paket belegt werden.