Zugangsvoraussetzungen für den Bachelor
Je nach Schulform und Unterrichtsfach gelten an der TU Dortmund unterschiedliche Rahmenbedingungen und Zugangsvoraussetzungen.
Folgende Hochschulzugangsberechtigungen berechtigen zu einem Studium an der TU Dortmund:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- fachgebundene Hochschulreife
- Zugang ohne Abitur im Rahmen des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte
Die Fachhochschulreife (auch Fachabitur genannt) berechtigt nicht zum Studium an der TU Dortmund.
Personen mit internationalen Bildungsabschlüssen informieren sich bitte beim Referat Internationales.
Unabhängig von der Schulform muss vor Beginn des Studiums für folgende Fächer eine Eignungsprüfung abgelegt werden:
- Kunst
- Musik
- Sport
Für die Eignungsprüfungen ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Die Fakultäten bieten zudem Übungstage und Beratungsangebote an.
Für die Lehramtsstudiengänge werden Kenntnisse in zwei Fremdsprachen vorausgesetzt, die in der Regel durch den Erwerb des Abiturs nachgewiesen werden. Ausnahme: Wird das Lehramt an Berufskollegs mit einer beruflichen Fachrichtung studiert, ist der Nachweis nur einer Fremdsprache ausreichend.
Für die Aufnahme des Bachelorstudiums im Unterrichtsfach Englisch sind Kompetenzen in der englischen Sprache nachzuweisen, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen. In der Regel erfolgt der Nachweis über das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife. Andere Nachweise der notwendigen Sprachkompetenz werden anerkannt, soweit diese gleichwertig sind.
Für einige Fächer müssen bis zur Anmeldung der Masterarbeit folgende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Dies gilt allerdings nur für die Schulform Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen:
- Evangelische Religionslehre: Graecum und Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums oder Graecum und Hebraicum
- Katholische Religionslehre: Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums
- Philosophie: Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums oder Graecum
Die Sprachkenntnisse können im Studium nachgeholt werden!
Das Studium des Faches Englisch erfordert einen mindestens 12-wöchigen Aufenthalt im englischsprachigen Ausland, der organisatorisch und fachlich durch das Institut für Anglistik und Amerikanistik ermöglicht und gefördert wird. Dieser Aufenthalt muss im Bachelorstudium absolviert werden.