Mit dem Abschluss des Masterstudiums endet für Sie der universitäre Teil Ihrer Lehramtsausbildung. An den Zentren für schulpraktische Lehrerbildung (ZfsL) sowie an den Schulen findet der zweite Teil Ihrer Ausbildung als Lehrerin bzw. Lehrer statt. Nach dem 18-monatigen Vorbereitungsdienst erlangen Sie Ihr Zweites Staatsexamen und können in den offiziellen Schuldienst eintreten.
Der Einstellungstermin für alle Lehrämter in NRW ist in der Regel der 01. Mai eines jeden Jahres. Den Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst müssen Sie spätestens bis zum 15. November des Vorjahres an eine der Bezirksregierungen stellen. Darüber hinaus bietet das Land NRW bei Bedarf einen zusätzlichen Einstellungstermin jeweils zum 01. November an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über das Portal SEVON.
Die Bewerbung erfolgt online über SEVON und wird zum jeweiligen Bewerbungsstart freigeschaltet. Ebenso werden erst zum Start des Bewerbungsverfahrens die aktuellen Unterlagen sowie eine Übersicht zu den Ausbildungsstandorten veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt. Nach diesem Termin kann eine Bewerbung nicht mehr angenommen werden. Bestimmte Unterlagen können innerhalb einer gesetzten Frist noch nachgereicht werden. Ausschlaggebend zur Fristeinhaltung ist der Eingangsstempel der Bezirksregierung. Weitere Ausschlusskriterien können Sie unter SEVON/Hinweise zum Verfahren nachlesen.
Mit Eintritt in den Vorbereitungsdienst gelten Sie als Beamte auf Widerruf. In dieser Zeit sind Sie „beihilfeberechtigt“, das bedeutet, dass das Land NRW für 50% der anfallenden Gesundheitskosten aufkommt. Durch eine privat abgeschlossene Krankenversicherung tragen LehramtsanwärterInnen die anderen 50%.
Die Rechtsgrundlagen für Ihre Einstellung und Beschäftigung finden Sie hier.